Neutralitätsgebot an Schulen
Gibt es das? Was muss ich beachten? Was ist der Beutelsbacher Konsenz?
Neutralitätsgebot an Schulen – Orientierung für Pädagog:innen in der Kinder- und Jugendarbeit
1. Ausgangspunkt: Der Beutelsbacher Konsens

Der Beutelsbacher Konsens (1976) ist die Grundlage politischer Bildung in Deutschland. Drei Prinzipien sind zentral:

  • Überwältigungsverbot: Niemandem darf eine bestimmte Meinung aufgezwungen werden.

  • Kontroversitätsgebot: Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

  • Schülerorientierung: Lernende sollen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt zu urteilen und zu handeln.

Diese Prinzipien gelten auch für religiöse und weltanschauliche Inhalte.


2. Neutralität in Schule und Ganztag (und in den Angeboten von Kinder- und Jugendarbeit an Schulen)
  • Politische Inhalte: Pädagog:innen dürfen politische Themen ansprechen, aber nicht parteipolitisch beeinflussen. Stattdessen sollen sie demokratische Debatten ermöglichen (DBJR-Handreichung 2024).

  • Christliche Inhalte: Rechtlich sind christliche Angebote auch im Ganztag möglich (vgl. CVJM-Papier unten verlinkt)

    Schulen sind nicht „religionsfrei“, sondern zur Pluralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht versteht Neutralität als offene und fördernde Haltung, die Raum für verschiedene Religionen und Weltanschauungen bietet.

3. Praktische Leitlinien für Pädagog:innen

a) Kinder im Mittelpunkt

  • Angebote sollen am Bedarf und Interesse der Kinder anknüpfen – nicht an den Eigeninteressen der Träger.

b) Politische Bildung stärken

  • Politische Themen dürfen nicht vermieden werden. Sie sind pädagogisch aufzugreifen, vielstimmig darzustellen und mit Blick auf Demokratiebildung zu vermitteln.

c) Christliche Inhalte verantwortungsvoll gestalten

  • Transparenz: Eltern und Kinder müssen wissen, worum es geht (z. B. Andacht, Gesprächsformate).

  • Freiwilligkeit: Angebote dürfen nicht verpflichtend sein, Wahlmöglichkeiten sind wichtig. (Ausnahme: sie sind Teil des schulischen Kurikulums, z.B. des Religionsunterrichts)

  • Religionssensibilität: Unterschiedliche religiöse und nicht-religiöse Hintergründe respektieren. Einladende Sprache verwenden („Ich möchte beten – wer mag, macht mit“).

d) Neutralität leben bedeutet

  • Pluralität ermöglichen: Verschiedene Stimmen und Erfahrungen haben Raum.

  • Toleranz einüben: Unterschiede werden nicht nivelliert, sondern als Bereicherung verstanden.

  • Verlässlichkeit schaffen: Klare Regeln, keine Bevorzugung einzelner Gruppen.


4. Fazit

Neutralität heißt nicht, dass politische oder religiöse Themen aus der Schule verschwinden müssen. Im Gegenteil: Sie sollen verantwortungsvoll, plural und transparent eingebracht werden. Pädagog:innen sind gefordert, Räume zu öffnen, in denen Kinder und Jugendliche Demokratie, Religion und Vielfalt kennenlernen, reflektieren und sich eine eigene Haltung bilden können.

Ansprechpartner*innen im Amt

Hans Zabel

Jugendarbeit und Schule

Amt für Jugendarbeit
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte

Stefanie Emde

Assistenz

Amt für Jugendarbeit
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte

Pum (CVJM): christliche Inhalte im Ganztag
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