Geld

In der Evangelischen Jugendarbeit leisten viele Menschen ehrenamtliche Arbeit, ohne die Projekte, Aktionen und Gruppen nicht durchführbar wären. Angeleitet und begleitet werden sie von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Professionalisierung ist durch kirchliche und staatliche Zuschüsse gesichert.

„Bares“ und „Unbares“ bringen die vielen Räder und Rädchen auch im Amt für Jugendarbeit in Bewegung: für beides bin ich als Geschäftsführer nach außen und nach innen mit verantwortlich. Dazu gehört auch die Beratung in Strukturfragen Evangelischer Jugendarbeit.

Jede Professionalität steht im engen Zusammenhang mit dem Berufsbild und Berufsfeld hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mit der Lebenswirklichkeit von jungen Menschen in unserer Kirche. Meine Aufgabe ist es hier, Informationen zu geben, Beratung anzubieten und in Konfliktfällen bei der Vermittlung zu helfen.

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Antragsformular für Fördergelder mit Kugelschreiber, Taschenrechner, Euromünzen und Geldscheinen auf Holztisch.
Kirchlicher Jugendplan
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Der Kirchliche Jugendplan (KJP) ist das zentrale Instrument zur Förderung der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in Westfalen. Er ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Projekten, Maßnahmen und Strukturen, die junge Menschen in ihrer Entwicklung stärken, Teilhabe ermöglichen und Glaubensräume eröffnen. Mit Mitteln des KJP werden vielfältige Angebote in der Evangelischen Jugend realisiert – von Freizeiten über Bildungsformate bis hin zu Beteiligungsprojekten. Musterformulare für die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit.