Geld
In der Evangelischen Jugendarbeit leisten viele Menschen ehrenamtliche Arbeit, ohne die Projekte, Aktionen und Gruppen nicht durchführbar wären. Angeleitet und begleitet werden sie von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Professionalisierung ist durch kirchliche und staatliche Zuschüsse gesichert.
„Bares“ und „Unbares“ bringen die vielen Räder und Rädchen auch im Amt für Jugendarbeit in Bewegung: für beides bin ich als Geschäftsführer nach außen und nach innen mit verantwortlich. Dazu gehört auch die Beratung in Strukturfragen Evangelischer Jugendarbeit.
Jede Professionalität steht im engen Zusammenhang mit dem Berufsbild und Berufsfeld hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mit der Lebenswirklichkeit von jungen Menschen in unserer Kirche. Meine Aufgabe ist es hier, Informationen zu geben, Beratung anzubieten und in Konfliktfällen bei der Vermittlung zu helfen.
- Kirchlicher Jugendplan (KJPL)
- Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert Personal- und Sachkosten für Aktivitäten im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Weitere Info: www.evangelische-jugend.de. - Kinder- und Jugendplan des Landes NRW (KJFP-NRW)
Die Informationen zur Antragsstellung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW gibt es immer aktuell beim
Landesjugendamt Westfalen. - Empfehlungen zur Umsetzung des 3. AG-KJHG NRW auf der kommunalen Ebene
(„Wege zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan“) - Formularservice
Alle nötigen Formulare (z.B. Teilnehmerlisten) für die Abrechnung von Bildungs- und Schulungsmaßnahmen, Freizeiten und Sonderurlaub sind bei der AEJ-NRW in jeweils aktueller Fassung zu erhalten. Mit diesem Link geht es direkt auf die richtige Seite. - Ausfüllhilfe
Hier gibt es die Richtlinien der Evangelischen Jugend in NRW, die bei Anträgen, Verwendungsnachweisen zu beachten sind (inkl. Teilnehmerlisten). Bitte beachtet besonders die gelb markierten Stellen! - Kommunale Fördermittel
Informationen über kommunale Förderung können über die einzelnen Kirchenkreise erfragt werden.
Kirchlicher Jugendplan
Der Kirchliche Jugendplan (KJP) ist das zentrale Instrument zur Förderung der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in Westfalen. Er ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Projekten, Maßnahmen und Strukturen, die junge Menschen in ihrer Entwicklung stärken, Teilhabe ermöglichen und Glaubensräume eröffnen. Mit Mitteln des KJP werden vielfältige Angebote in der Evangelischen Jugend realisiert – von Freizeiten über Bildungsformate bis hin zu Beteiligungsprojekten. Musterformulare für die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit.