BG-DIRTY
Straßenmusiker mit Gitarre lächelt, während eine Hand Geldscheine in seinen offenen Gitarrenkasten legt. Fußgängerzone im Hintergrund.

GEMA

Mit der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften (wie VG Musikedition, Wort) gibt es Pauschalverträge.
Der gesamte Pauschalvertrag hier

Für den Bereich der offenen Arbeit gibt es gesonderte Informationen: GEMA

Besondere zusätzliche Information für alle Träger und Einrichtungen im Bereich der „verfassten Ev. Kirche“:

Für Einrichtungen, deren Träger (z. B. Ev. Kirchengemeinde, Ev. Kirchenkreis) ein Teil der „verfassten Ev. Kirche“ ist, gilt der von der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) mit der GEMA abgeschlossene Pauschalvertrag. Wir haben für euch eine diesbezügliche Information zusammengestellt.

 

Im Einzelfall kann sich trotzdem der zusätzliche Abschluss eines Vertrages nach dem Tarif WR-KJA lohnen – nämlich dann, wenn viele Veranstaltungen, die unter die Katagorie III. fallen, angemeldet werden, weil dann die durch die BAG-OKJE ausgehandelten zusätzlichen Rabatte zum Tragen kommen (vgl. Pkt. 5 im Schreiben der BAG-OKJE).

Daher prüft vor Abschluss eines neuen Vertrages mit der GEMA unbedingt, welche Nutzung für euch maßgebend ist, damit nichts doppelt abgeschlossen wird.

Für evtl. Rückfragen stehen gerne zur Verfügung: Nicole Manns-Rodenbach (aej-nrw) und Sebastian Richter (ELAGOT)

Der konkrete Vertragsinhalt ist hier zu finden. Hier noch weitere Erläuterungen und ein Infobrief der BAG OKJE.

Urheberrecht in den Kirchen der EKD (pdf)
Eine Information für Kirchengemeinden, Pfar-rer/innen, Kirchenmusiker/innen und Andere über Pauschalverträge mit Verwertungsgesellschaften

EKD – Urheberrecht in der Gemeinde – Leitfaden für die tägliche Praxis (pdf)

Ansprechpartner*innen im Amt

Knut Grünheit

Geld, Recht, Versicherungen,
Jugendschutz, GEMA,
Krisenmanagement

Amt für Jugendarbeit
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte

Melanie Obenhaus

Assistenz

Amt für Jugendarbeit
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte